mediagonal GmbH



Allgemeine Geschaeftsbedingungen

1.Geltungsbereich

Die nachfolgenden Vertragsbedingungen gelten ausschliesslich. Von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners (im weiteren Kunde genannt) von denen der mediagonal GmbH (im weiteren Auftragnehmer genannt) haben keine Gueltigkeit. Von diesen Geschaeftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben diesen ausdruecklich schriftlich zugestimmt.

Allen Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers liegen diese Bedingungen zugrunde. Diese Geschaeftsbedingungen gelten auch dann ausschliesslich, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden unsere Leistungen vorbehaltlos erbringen. Diese Allgemeinen Geschaeftsbedingungen gelten auch fuer zukuenftige Geschaefte der Parteien.

Aenderungen dieser Allgemeinen Geschaeftsbedingungen werden 4 Wochen nach deren Veroeffentlichung wirksam, sofern der Kunde den jeweiligen Aenderungen nicht spaetestens 4 Wochen nach der Veroeffentlichung widerspricht.

2.Zustandekommen des Vertrages

Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Sie besitzen eine Gueltigkeit von sechs Wochen nach Ausstellung. Die Bestellung bzw. Auftragserklaerung des Kunden ist ein bindendes Angebot per Schriftform. Auftraege sind verbindlich, wenn sie persoenlich, telefonisch, brieflich, per Fax oder per Email erteilt werden. Fuer die Ausfuehrung eines Auftrages gelten die in der Auftragsbestaetigung sowie in den hier vorliegenden AGB gemachten Angaben. Der Auftragnehmer kann dieses Angebot nach seiner Wahl innerhalb von sechs Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestaetigung annehmen oder dadurch, dass dem Kunden innerhalb dieser Frist die bestellte bzw. in Auftrag gegebene Arbeit zugesandt bzw. uebergeben wird.

Aenderungen, Ergaenzungen des Auftrages oder Nebenabreden beduerfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform sowie der Bestaetigung durch den Auftragnehmer. Dies gilt auch bezueglich Vertragsaenderungen nach Vertragsabschluss.

3.Verguetung/Preise

Entwuerfe, Programmierarbeiten und saemtliche weiteren Taetigkeiten, die zur Erarbeitung der in Auftrag gegebenen Arbeit erforderlich sind, bilden zusammen mit der Einraeumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung.

Werden keine Nutzungsrechte eingeraeumt und nur Entwuerfe und/oder Programmierarbeiten geliefert, entfaellt die Verguetung fuer die Nutzung. Es verbleibt die Verguetung fuer die Fertigung der Entwuerfe und/oder Programmierarbeiten sowie der weiteren Taetigkeiten.

Werden die Entwuerfe spaeter doch genutzt, so hat der Auftragnehmer auch Anspruch auf die Verguetung fuer die Nutzung der Entwuerfe und/oder Programmierarbeiten.

Sonderleistungen wie etwa die Umarbeitung oder Aenderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium oder Druckueberwachung werden nach dem Zeitaufwand gesondert berechnet.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, die zur Auftragserfuellung notwendigen Fremdleistungen im Namen und fuer Rechnung des Kunden zu bestellen. Der Kunde erteilt dem Auftragnehmer entsprechende Vollmacht.

Soweit im Einzelfall Vertraege ueber Fremdleistungen im Namen und fuer Rechnung des Auftragnehmers abgeschlossen werden, ist der Kunde verpflichtet, den Auftragnehmer im Innenverhaeltnis von den daraus resultierenden Verbindlichkeiten freizustellen.

Auslagen fuer technische Nebenkosten, insbesondere fuer spezielle Materialien, fuer die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktion, Satz und Druck etc. sind vom Kunden zzgl. Verguetung zu erstatten.

4.Faelligkeit der Verguetung

Die Rechnungen des Auftragnehmers sind innerhalb von 10 Tagen nach Uebergabe/Uebersendung der Arbeit ohne Abzug zur Zahlung faellig. Wird die Arbeit in Teilen uebergeben/uebersandt, so gilt dies auch fuer eine entsprechende Teilverguetung.

Der Auftagnehmer ist berechtigt, bei Vertragsabschluss eine Abschlagzahlung von 1/3 der voraussichtlichen bzw. vereinbarten Gesamtverguetung und nach Fertigstellung die restlichen 2/3 innerhalb von 10 Tagen faellig zu stellen.

Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist der Auftagnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Hoehe von 8% zu verlangen. Die Geltendmachung eines hoeheren Verzugsschadens bleibt davon unberuehrt.

Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprueche rechtskraeftig festgestellt, unbestritten oder vom Auftragnehmer schriftlich anerkannt sind.

Etwa erstellte Kostenvoranschlaege sind in jedem Falle unverbindlich. Sie koennen um bis zu 20% ueberschritten werden, ohnen dass dem Kunden hieraus ein Kuendigungsrecht erwaechst.

5.Lieferzeit/Lieferung

Geraet der Auftragnehmer in Verzug, so ist seine Schadenersatzpflicht im Falle leichter Fahrlaessigkeit auf einen Betrag in Hoehe von 30% des vorhersehbaren Schadens begrenzt. Weitergehende Schadenersatzansprueche bestehen insoweit nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlaessigkeit beruht.

Die Einhaltung der Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemaesse Erfuellung etwa bestehender (Mitwirkungs)-verpflichtungen des Kunden voraus.

Soweit der Auftragnehmer jede in Zusammenhang mit dem Auftrag erstellte Arbeit oder auch nur Entwuerfe versendet, so geschieht dies auf Gefahr und Kosten des Kunden.

6.Eigentumsvorbehalt

6.1 Designleistungen:

An Entwuerfen werden vom Auftragnehmer ausschliesslich Nutzungsrechte, nicht jedoch Eigentumsrechte daran uebertragen. Dies jedoch erst nach vollstaendiger Bezahlung der Verguetung.

Die erstellte Arbeit bleibt bis zur vollstaendigen Bezahlung durch den Kunden Alleineigentum des Auftragnehmers.

Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts an den Kunden herauszugeben. Wuenscht der Kunde die Herausgabe von Dateien, so ist dies gesondert zu vereibaren und zu vergueten. Hat der Auftragnehmer dem Kunden Dateien oder Layouts zur Verfuegung gestellt, so duerfen diese nur mit vorheriger Zustimmung des Auftragnehmers geaendert werden.

6.2 Programmierarbeiten:

Die erstellte Arbeit bleibt bis zur vollstaendigen Bezahlung durch den Kunden Alleineigentum des Auftragnehmers.

7.Urheber und Nutzungsrechte (Design)

Jeder dem Auftragnehmer erteilte Auftrag ist ein urheberrechtlich geschuetzter Vertrag, der auf die Einraeumung von Nutzungsrechten an den hierzu erfolgten Arbeitsleistungen gerichtet ist. Alle Entwuerfe sowie die erstellte Arbeit des Auftragnehmers sind/ist urheberrechtlich geschuetzt. Hierzu gehoeren auch im Rahmen der Arbeit angefertigte Lichtbilder, Negative, Filme, Ton-, Bild-, oder Datentraeger.

Saemtliche Arbeiten des Auftragnehmers, insbesondere die Entwuerfe und Reinzeichnungen duerfen ohne dessen ausdruecklich und schriftliche Zustimmung weder im Original noch bei einer Reproduktion veraendert werden. Jede Nachahmung ist unzulaessig.

Ein Verstoss des Kunden hiergegen begruendet einen Anspruch des Auftragnehmers auf Zahlung einer Vertragsstrafe in Hoehe des dreifachen Wertes der vereinbarten Verguetung.

Der Auftragnehmer uebertraegt dem Kunden die fuer den jeweiligen Zweck erforderlichen einfachen Nutzungsrechte an der erstellten Arbeit. Diese duerfen ohne Zustimmung des Auftragnehmers an dritte Personen nicht weitergegeben oder diesen zur eigenen Verwendung zugaenglich gemacht werden.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, auf etwaigen Vervielfaeltigungsstuecken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung dieses Rechtes begruendet ferner einen Schadenersatzanspruch des Auftragnehmers in Hoehe einer Verguetung. Das Recht, einen hoeheren Schadenersatzanspruch bei entsprechendem Nachweis gelten zu machen, bleibt hiervon unberuehrt.

Fuer die Arbeit verwendete Vorschlaege des Kunden begruenden kein Miturheberrecht.

8.Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

Im Rahmen des jeweiligen Auftrages besteht fuer den Auftragnehmer Gestaltungsfreiheit. Beanstandungen oder Reklamationen hinsichtlich der kuenstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Sofern der Kunde waehrend oder nach der Produktion Aenderungen wuenscht, so hat er hierfuer etwa entstehende Mehrkosten zu tragen. In jedem Fall bleibt der Kunde verpflichtet, dem Auftraggeber die fuer bereits durchgefuehrte Arbeiten entstandene Verguetung zu entrichten.

Verzoegert sich die Durchfuehrung des Auftrages aus Gruenden, die der Kunde zu vertreten hat, so kann der Auftragnehmer eine angemessene Erhoehung der Verguetung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlaessigkeit kann er darueber hinaus Schadenersatz verlangen.

Der Kunde versichert, dass er zur Verwendung aller dem Auftragnehmer uebergebenen Unter- oder Vorlagen alleine berechtigt ist und keine Rechte Dritter daran bestehen. Sollte dies nicht der Fall sein, so hat der Kunde den Auftragnehmer insoweit von saemtlichen, etwaigen Anspruechen Dritter freizustellen. Etwaige Rechtsverfolgungskosten hat insoweit der Kunde zu tragen. Zu verwendende Vorlagen oder Unterlagen des Kunden hat der Kunde dem Auftragnehmer unentgeltlich zur Verfuegung zu stellen.

9.Korrektur, Produktionsueberwachung und Belegmuster

Vor der Ausfuehrung von Verfielfaeltigungen sind dem Auftragnehmer vom Kunden Korrekturmuster vorzulegen.

Die Produktionsueberwachung durch den Auftragnehmer erfolgt nur aufgrund gesonderter Vereinbarung. Bei Uebernahme der Produktionsueberwachung ist der Auftragnehmer berechtigt, die aus seiner Sicht erforderlichen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu erteilen.

Von allen vervielfaeltigten Arbeiten ueberlaesst der Kunde dem Auftragnehmer mindestens zehn, hocchstens jedoch zwanzig mangelfreie, ungefaltete Belege unentgeltlich. Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese Muster und Abbildungen davon unentgeltlich zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.

10. Domainregistrierung, Freistellung, Domainstreitigkeiten

Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Internet-Domains wird mediagonal GmbH im Verhaeltnis zwischen dem Kunden und dem DENIC, oder einer anderen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler taetig. mediagonal GmbH hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss. mediagonal GmbH uebernimmt deshalb keine Gewaehr dafuer, dass die fuer den Kunden beantragten Domains ueberhaupt zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben. Von Ersatzanspruechen Dritter, die auf der unzulaessigen Verwendung einer Internet-Domain durch den Kunden beruhen, stellt der Kunde mediagonal GmbH frei.
Der Kunde garantiert, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Von Ersatzanspruechen Dritter sowie allen Aufwendungen, die auf der unzulaessigen Verwendung einer Internet-Domain durch den oder mit Billigung des Kunden beruhen, stellt der Kunde mediagonal GmbH sowie sonstige fuer die Registrierung eingeschaltete Personen frei.
Die Mindestnutzungsdauer fuer de-Domainen betraegt ein Jahr und verlaengert sich automatisch um ein weitere Jahr, sollte der Kunde nicht mit einer Frist von 4 Wochen Kuendigen. Die Mindestnutzungsdauer fuer alle anderen Domainen betraegt zwei Jahre und verlaengert sich automatisch um ein weitere Jahr, sollte der Kunde nicht mit einer Frist von 4 Wochen Kuendigen. Sollte der Kunde vorzeitig kuendigen ist der volle Zeitraum der Mindestnutzungsdauer zu bezahlen.

11.Hosting, Emailaccounts
Die mediagonal GmbH betreib Rechner die staendig an das Internet angebunden sind (Server). Der Kunde kann auf diesen Rechner eigene Daten oder die Daten dritter abspeichern. Der Kunde ist verpflichtet fuer alle Daten zu jeder Zeit selbst Sicherungskopien zu erstellen und diese an einem entfernten Ort zu verwahren.

12.Gewaehrleistung/Haftung

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Auftrag gegebenen Arbeiten mit groessttmoeglicher Sorgfalt auszufuehren. Dies gilt auch im Hinblick auf die Auswahl und Anleitung von Erfuellungsgehilfen.

Sofern der Auftragnehmer notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, so sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfuellungsgehilfen des Auftragnehmers. Insoweit haftet der Auftragnehmer fuer Auswahl- und Anleitungsverschulden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlaessigkeit.

Mit der Genehmigung von Entwuerfen, Reinausfuehrungen oder Reinzeichnungen durch den Kunden uebernimmt dieser die Verantwortung fuer die Richtigkeit von Text und Bild. Insoweit haftet der Auftragnehmer nicht.

Liegt ein vom Auftragnehmer zu vertretender Mangel vor, so ist dieser nach seiner Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzleistung berechtigt. Im Falle der Beseitigung des Mangels ist der Auftragnehmer verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhoehen, dass das Arbeitsprodukt nach einem anderen Ort als den Erfuellungsort verbracht wurde.

Schlaegt die Mangelbeseitigung fehl, oder ist der Auftragnehmer zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, oder verzoegert sich diese ueber angemessene Fristen hinaus aus Gruenden, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurueckzutreten oder die Verguetung herabzusetzen.

Darueber hinaus gehende Ansprueche des Kunden, insbesondere Schadenersatzansprueche einschliesslich entgangenenm Gewinn oder wegen sonstiger Vermoegensschaeden sind ausgeschlossen. Auch ein ueber den Materialwert hinausgehender Schadenersatzanspruch ist ausgeschlossen.

Vorstehende Haftungsbeschraenkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlaessigkeit beruht. Sie gilt auch dann nicht, wenn der Kunde wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprueche geltend macht.

Wird eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, so ist die Haftung des Auftragnehmers auf den voraussehbaren Schaden, hoechstens jedoch auf 2.500,- EURO begrenzt.

Die Gewaehrleistungsfrist betraegt vier Wochen ab Uebergabe oder Veroeffentlichung der Arbeit. Beanstandungen bzw. Maengel sind innerhalb von vierzehn Tagen nach Uebergabe oder Veroeffentlichung der Arbeit schriftlich beim Auftragnehmer geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist von vierzehn Tagen gilt die Arbeit als mangelfrei abgenommen.

Bei fehlerhaftem Abdruck von Anzeigen hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung. Bei dem Zweck der Anzeige erheblich beeintraechtigen Fehlern hat der Auftraggeber Anspruch auf Veroeffentlichung einer einwandfreien Ersatzanzeige in der naechsten erreichbaren Ausgabe. Weitere Ansprueche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.

13.Schlussbestimmungen

Hoehere Gewalt und/oder Arbeitskaempfe befreien die Vertragspartner fuer die Dauer der Stoerung und im Umfang ihrer Wirkung auch im Verzugsfalle von den Leistungspflichten.

Erfuellungsort ist Wuppertal

Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bestimmungen beruehrt die Geltung der uebrigen Bestimmungen nicht.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
 
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